Vorteile der Gründung eines Unternehmens in der Türkei

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Die Türkei bietet Investoren, die Unternehmen gründen möchten, große Vorteile. Als Brücke zwischen Europa, dem Nahen Osten und Zentralasien verfügt die Türkei über eine starke Wirtschaft, ein liberales Investitionsumfeld und ein ideales Steuersystem. Die Türkei, die in vielen Teilen der Welt eine strategische Position im Handel einnimmt, wird von ausländischen Investoren aufgrund der Praktiken des ausländischen Kapitals zur Erleichterung der Aktivitäten in unserem Land weitgehend bevorzugt.

Die Türkei hat eine dynamische Wirtschaft und einen privaten Sektor, der ausländische Investoren anzieht. Darüber hinaus bietet das Wirtschaftswachstum des Landes eine hervorragende Gelegenheit für Investoren. Qualifizierte Arbeitskräfte in Kombination mit einer entwickelten Infrastruktur machen die Türkei zu einer praktikablen Option. Außerdem erleichtern staatliche Anreize und die Vorteile des Steuersystems für Investoren die Gründung eines Unternehmens in diesem Land. Staatliche Anreize können in vielen Aktivitäten eingesetzt werden. Im Vergleich zu Europa hat dieses Land einen viel einfacheren Prozess, um ein Unternehmen zu gründen.

Ausländische Unternehmer, die in die Türkei investieren möchten, können gleichermaßen von den Rechten profitieren, die türkischen Bürgern aufgrund der Bestimmungen des Direktinvestitionsgesetzes gewährt werden. Das Gesetz über ausländische Direktinvestitionen basiert auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung und ermöglicht internationalen Anlegern die gleichen Rechte und Pflichten wie lokalen Anlegern. Die Türkei hat Abkommen mit 80 Ländern geschlossen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Türkei hat diese Abkommen unterzeichnet, um Doppelbesteuerung zu verhindern. Ziel ist es, eine zuvor in einem Land gezahlte Steuer von der Steuer abzuziehen, die in einem anderen Land gezahlt werden muss. Darüber hinaus wurden mit 26 Ländern Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Dank des seit 1996 geltenden Zollunion-Abkommens ist der Handel mit EU-Ländern ohne Zollbeschränkungen möglich.

Die Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens sind für einheimische und ausländische Investoren gleich. Dementsprechend können internationale Investoren alle Arten von Unternehmen gründen, die im türkischen Handelsgesetzbuch (TCC) festgelegt sind. TCC erfüllt internationale Standards, fördert Private Equity- und IPO-Aktivitäten und sorgt für Transparenz bei Regierungsoperationen und im Geschäftsumfeld. Dadurch bietet die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften und des EU-Beitrittsprozesses durch die Türkei einen Ansatz für die Unternehmensführung. Die Türkei hat mit der Reform zur Verbesserung des Investitionsumfelds die Leichtigkeit der Geschäftstätigkeit als Prinzip übernommen. 

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