Wie kann man sich in der Türkei scheiden lassen?

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Scheidung ist eine Tatsache des Lebens, genau wie Heiraten. Genau wie in der Ehe müssen einige Verfahren erfüllt werden, um sich scheiden zu lassen. In diesem Artikel werden wir darüber sprechen, wie man sich in der Türkei scheiden lässt.

Scheidungsprozess in der Türkei

Wie der Scheidungsfall eröffnet wird, hängt davon ab, ob der unbestrittene oder der angefochtene Scheidungsfall bevorzugt wird. Beide Arten von Scheidungsfällen werden jedoch beim Familiengericht eingereicht. Eine der Parteien, die sich scheiden lassen möchten, kann den Scheidungsfall selbst ohne Anwalt eröffnen, indem sie zwei Kopien des etwaigen Antrags, die beizufügenden Dokumente und die Fotokopie des Personalausweises hinzufügt. Das zur Anhörung des angefochtenen Scheidungsverfahrens befugte Gericht wird wie folgt bestimmt:

Eine Scheidungsklage kann beim Familiengericht des Vergleichs des Beklagten eingereicht werden.

Eine Scheidungsklage kann beim Familiengericht am Wohnort des Klägers eingereicht werden.

Ein Scheidungsverfahren kann beim Familiengericht eingereicht werden, bei dem die Ehegatten, die sich scheiden lassen möchten, in den letzten 6 Monaten gewohnt haben.

Ein unbestrittenes Scheidungsverfahren kann in jedem Gerichtsgebäude eröffnet werden. Der Wohnsitz der Parteien ist für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht wichtig. Die Parteien können einen unbestrittenen Scheidungsfall vor dem Familiengericht eines Gerichts eröffnen, das sie für angemessen halten. Das wichtigste Element des vertraglich vereinbarten Scheidungsfalls ist das ausgehandelte Scheidungsprotokoll. Das Familiengericht trifft eine Scheidungsentscheidung auf der Grundlage des von den Parteien ausgearbeiteten Scheidungsprotokolls.

Die im umstrittenen Scheidungsfall angewandten Verfahren werden im unbestrittenen Scheidungsfall nicht angewendet. Mit anderen Worten, Phasen wie das Senden einer Benachrichtigung an die andere Partei, ein Antwortantrag oder eine Phase der vorläufigen Prüfung werden bestanden, und der Tag der Anhörung wird direkt angegeben. Das von den Parteien erstellte und unterzeichnete Protokoll wird in der mündlichen Verhandlung vom Familienrichter genehmigt und eine Scheidungsentscheidung getroffen.

Scheidungsfälle in der Türkei

Der Ehegatte, der einen Scheidungsfall eingereicht hat, muss in der Petition einen konkreten Scheidungsgrund angeben. Die Gründe für die Scheidung können allgemeine Gründe (schwere Unvereinbarkeit usw.) sowie besondere Gründe wie Täuschung und Verlassen des Hauses sein.

Die Parteien müssen die Gründe nachweisen, die sie im Scheidungsantrag während des Prozesses angeben. Andernfalls wird der Scheidungsfall abgelehnt. Der Ehegatte, der den Fall eingereicht hat, muss sowohl den Grund für die Scheidung angeben als auch nachweisen, dass die andere Partei im Scheidungsfall ein Verschulden trifft. Wenn das Eintreten des Ereignisses, dass der Ehegatte, der die als Scheidungsgrund angeführte Klage eingereicht hat, auf seinem eigenen Verschulden beruht, wird der Scheidungsfall zurückgewiesen. Im vereinbarten Scheidungsfall ist das Verschulden oder die Rechtfertigung der Parteien nicht umstritten.

Wenn Sie im Ausland heiraten und sich auf die gleiche Weise im Ausland scheiden lassen, sollte in der Türkei ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren eröffnet und das Scheidungsverfahren eingeleitet werden. Selbst wenn Sie im Ausland heiraten, ist es möglich, eine Klage direkt in der Türkei einzureichen. In Übereinstimmung mit dem Gesetz haben Bürger, die im Ausland heiraten, das Recht, sich in der Türkei scheiden zu lassen. Es ist nur erforderlich, die im Ausland getroffenen Scheidungsentscheidungen in den Bevölkerungsregistern der ausländischen Repräsentanzen zu registrieren. Somit gilt der Scheidungsfall im Ausland auch in der Türkei.

Scheidungsverfahren für Ausländer in der Türkei

Verheiratete Ausländer können sich in der Türkei scheiden lassen, wenn sie die entsprechenden Prozesse befolgen. Die Ehe muss zuerst beim Standesamt eingetragen werden, um ein Scheidungsverfahren in der Türkei einzuleiten.

Um einen Scheidungsfall einzureichen, muss ein ausländischer Staatsbürger das entsprechende Antragsverfahren befolgen und sich an ein Gericht wenden, das über die Scheidung entscheidet. Ausländer in der Türkei müssen den Scheidungsprozess vor einem Zivilgericht abschließen, das darüber entscheidet.

Wenn einer der Ehepartner türkischer Staatsbürger und der andere ausländischer Staatsbürger ist, muss der türkische Staatsbürger auch in der Türkei die Scheidung beantragen, wenn der ausländische Ehepartner einen Scheidungsfall in seinem eigenen Land ausfüllt. Wenn beide Ehepartner ausländische Staatsbürger sind, die in der Türkei leben, haben Ausländer das Recht, in der türkischen Wohnstadt die Scheidung zu beantragen.

In diesem Fall, wenn sie dies wünschen, das Recht des Landes, in dem beide Ausländer als Einwohner registriert sind, oder das Recht des Landes, in dem sie beide wohnen, auch wenn es nicht zum Heimatland des Ehepartners gehört oder wenn keine Option besteht ausgewählt ist, gelten türkische Gesetze. Die Entscheidung über den Scheidungsfall von Ausländern in der Türkei wird nach dem internationalen Privat- und Verfahrensrecht getroffen.

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