Einkommensteuer in der Türkei

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Die Einkommensteuer ist eine Art von Steuer, die auf das bestehende Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Diese Einkommen sind die Rückgabe von Immobilien oder beweglichen Vermögenswerten, der Verkauf von Waren, Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Personen, die in einem Kalenderjahr mehr als sechs Monate in der Türkei gelebt haben, türkische Staatsbürger, die mit offiziellen Organisationen oder Institutionen mit Sitz in der Türkei verbunden sind und für ihre Geschäfte im Ausland wohnen, sind Einkommensteuerzahler.

Diese Steuerzahler müssen eine Einkommenssteuer auf die Einkünfte und Einkünfte zahlen, die sie in der Türkei oder im Ausland verdient haben. Aus diesem Grund müssen Steuerzahler zuerst die jährliche Einkommensteuererklärung erstellen.

Was ist Einkommensteuererklärung?

Die Einkommensteuererklärung ist eine Erklärung, aus der Ihr Einkommen hervorgeht und die zur Durchführung der Steuerveranlagung vorgelegt wird. Sie können auf die Abrechnung von der Website der türkischen Finanzverwaltung zugreifen. Die jährliche Einkommensteuererklärung wird bis zum Abend des letzten März-Tages des folgenden Jahres eingereicht. Wenn das Einkommen nur aus kommerziellen Einnahmen besteht, die nach der einfachen Methode ermittelt werden, wird es von Anfang Februar bis zum Abend des 25. Tages des folgenden Jahres angegeben.

Wie zahle ich Einkommensteuer?

In der Türkei kann die Einkommensteuer im Laufe des Jahres in zwei Raten gezahlt werden. Steuerzahler, die die jährliche Einkommensteuererklärung erstellen, können die Steuer über das Finanzamt an der Adresse, an der sie wohnen, dem Finanzamt, mit dem ihr Arbeitsplatz verbunden ist, oder den Banken, mit denen sie zusammenarbeiten, zahlen.

Wann ist die Einkommenssteuer zu zahlen?

Bei Einkommensteuerzahlungen ändern sich die Zahlungstermine je nach Erwerbsmethode.

Besteht das Einkommen nur aus gewerblichen Erträgen, die auf einfacher Ertragsbasis erzielt werden, muss die erste Rate der Einkommensteuer bis Ende Februar und die zweite Rate bis Ende Juni gezahlt werden.

Besteht das Einkommen nicht nur aus gewerblichen Erträgen, die auf einfacher Ertragsbasis erzielt werden, muss die erste Rate der Einkommensteuer bis Ende März und die zweite Rate bis Ende Juli gezahlt werden.

Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

Ab 2021 lauten die aktuellen Einkommensteuersätze wie folgt:

15% bis zu 24.000 ₺

Bis zu 53.000 ₺; 3600 ₺ für den Teil von 24.000 ₺ und 20% für den Rest

Bis zu 130.000 ₺; 9400 ₺ für den Teil von 53.000 ₺ und 27% für den Rest

Bis zu 650.000 ₺; 30,190 ₺ für den Anteil von 130.000 ₺ und 35% für den Rest

Für mehr als 650.000 ₺; 212.190 ₺ für den Anteil von 650.000 ₺ und 40% für den Rest

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